
Abrechnungsgrundlage der deutschen Heilpraktiker ist, wenn nicht anders vereinbart, das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985 der deutschen Heilpraktikerverbände.
Heilpraktikerleistungen sind nach §4 Nr.14 UStG umsatzsteuerfrei.
Zwischen dem Heilpraktiker und dem Patienten kommt ein Dienstvertrag nach §611-630
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zustande.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten. In Ausnahmefällen werden nach Antragstellung und Bestätigung Kosten übernommen. Dies muss rechtzeitig vor Behandlungsbeginn erfolgen. Private Krankenkassen erstatten je nach Vereinbarung / Tarif eingereichte Rechnungen in vereinbarter Höhe.
Behandlungen dauern je nach Anwendung 30 bis 90 Minuten.
| Anwendung: | benötigte Zeit: |
| Klassische Massage | 30 Minuten |
| Krankengymnastik | 60 Minuten |
| Homöopathische Erstanamnese | 60 bis 90 Minuten |
| Folgeanamnese nach 6-8 Wochen | 60 bis 90 Minuten |